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Grenzüberschreitende Fahrten Vorschlag 2

Informationen zu grenzüberschreitenden Fahrten resp. ausländische Linien im TNW Gebiet

Beim Überschreiten der Landesgrenze gilt es folgendes zu beachten:
- je nach Billett/Abonnement, welches man besitzt
- Transportunternehmen, das man fährt
- und Nachbarland, in das man fahren möchte
gelten unterschiedliche Regelungen.

TNW Gebiet inkl. ausländische Haltestellen und Linien im TNW Gebiet

Prinzipiell gilt Folgendes:

TNW Billette (Einzelbillett, Mehrfahrtenkarte oder Tageskarte), U-Abo und GA gelten nur im TNW Gebiet als gültiger Fahrschein.

- Das TNW Gebiet umfasst ein geographisch abgegrenztes Gebiet, in welchem die öffentlichen Verkehrsmittel - auch die Verkehrsmittel der ausländischen Transportunternehmen - genutzt werden können, welche auf dem TNW Liniennetzplan eingezeichnet sind.
- In den Liniennetzplänen ist das TNW Gebiet entsprechend farblich hinterlegt. Es kann auch Haltestellen des grenznahen Ausland beinhalten, wenn es sich um «Transit-Haltestellen» handelt.

Ausnahmen:
- Bus-Linie 55 kann nicht mit dem GA genutzt werden
- Bus Linie 608 kann nicht mit dem TNW Billett genutzt werden

TNW Linien, welche ins Ausland fahren

Prinzipiell gilt Folgendes:

Durch die gegenseitige Anerkennung hat das U-Abo auch Gültigkeit in den RVL-Zonen 1, 2 und 3 in Deutschland sowie auf allen Linien des Distribus in Frankreich. Für grenzüberschreitende Fahrten (ausserhalb des TNW Gebiets) mit TNW Billetten braucht es ein entsprechendes triregio Billett.

- Die TNW Linien, die ins grenznahe Ausland führen, welches nicht Bestandteil des TNW Gebietes ist, werden nur dann weitergeführt, wenn sie wegen der gegenseitigen Anerkennung mit dem U-Abo befahren werden können.