Im TNW Gebiet gibt es zwei unterschiedliche Tarifbestimmungen.
Verbundtarif Nordwestschweiz (Tarif T651.0)
Der Verbundtarif Nordwestschweiz (T651.0) beinhaltet die verbundspezifischen Bestimmungen.
Nationale Tarif-Nebenbestimmungen (T600)
Im Rahmen der nationalen Zusammenarbeit und Vereinheitlichung gibt es harmonisierte Tarif-Nebenbestimmungen, welche schweizweit für den Direkten Verkehr und alle Verbünde gelten (Tarif-Nebenbestimmungen T600). Der T600 regelt z.B. folgende Themen: Handgepäck, Selbstverlad von Velos oder ähnlichen Fahrgeräten, Tiere, Gruppen, Regelungen für Reisende mit Behinderung, Militär, Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch, Fälschung etc.
Unten finden Sie einige wichtige Bestimmungen in Kürze. Mehr Details entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen - welche als PDF aufrufbar sind. Wir empfehlen Ihnen im PDF der Tarifbestimmungen mit dem Befehl «auf Seite suchen» nach dem benötigten Stichwort zu suchen, wie z.B. Velo, Hunde etc., um den entsprechenden Text etwas schneller zu finden.
Das U-Abo gilt nur im Original (nicht laminiert) als rechtsgültiger Fahrausweis.
Übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden nicht ersetzt. In diesen Fällen ist ein neues Abo zu lösen.
Verlorene oder abhandengekommene persönliche, nicht übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden gegen Entrichtung einer Gebühr von CHF 30 ersetzt.
Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte
Mit der Junior-Karte (in Begleitung eines Elternteils) oder der Kinder-Mitfahrkarte (erwachsene Begleitperson) für ja 30 Franken reist ein Kind ab dem 6. Geburtstags bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (15,99 Jahren) ein Jahr lang gratis durch die Schweiz. Die Begleitperson muss einen gültigen Fahrausweis besitzen. Die Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte kann an den SBB Schaltern gekauft werden (bitte Reisepass oder anderen amtlichen Ausweis des Kindes mitbringen).
Kinder
Kinder fahren bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (5,99 Jahren) gratis. Ab dem 6. bis zum 16. Geburtstag ist der reduzierte Preis zu bezahlen.
Generalabonnement (GA)
Mit dem GA haben Sie freie Fahrt im Schweizer Teil des TNW, sowie auf allen Linien des Distribus in Frankreich und auf der grenzüberschreitenden Tramlinie 3 der BVB nach Saint-Louis.
Halbtax-Abonnement
Mit Ausnahme des U-Abo sind mit dem Halbtax-Abo alle TNW Billette zum reduziertem Preis erhältlich. Ausgenommen davon sind die grenzüberschreitenden Angebote (bei triregio Einzeltickets gibt es jedoch einen separaten Tarif mit Halbtax-Abo).
GA Night
Das GA Night ist ein Abonnement für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (24,99 Jahre). Es berechtig im GA-Bereich zu beliebigen Fahrten in der 2. Klasse in Fahrzeugen mit fahrplanmässigen Abfahrten nach 19.00 Uhr. An Wochentagen endet die Gültigkeit um 05.00 Uhr, am Wochenende (Samstag-/Sonntagmorgen) und an allgemeinen Feiertagen endet die Gültigkeit um 7.00 Uhr. Der Fahrausweis gilt bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Geltungsdauer erreicht werden kann.
Halbtax PLUS
Das Guthaben aus dem Halbtax PLUS kann zum Kauf von Einzelbilletten und Tageskarten verwendet werden. Der Kauf ist ausschliesslich über die digitalen Verkaufskanäle der SBB möglich (sbb.ch, SBB mobile).Mit der Friends-Tageskarte können bis zu 4 Jugendliche gemeinsam einen Tag im GA-Streckennetzt, also auch im TNW Verbundgebiet, unterwegs sein
Friends-Tageskarte
Mit der Friends-Tageskarte können bis zu 4 Jugendliche gemeinsam einen Tag im GA-Streckennetz, also auch im TNW Verbundgebiet, unterwegs sein.
Tandem-Tageskarte
Inhaberinnen und Inhaber des GA Jugend können für CHF 20 eine Person unter 25 Jahren auf dem GA-Streckennetz, also auch im TNW Verbundgebiet, mitnehmen.
Gruppenbillette
Gruppen ab zehn Personen reisen mit dem Gruppenbillett zu einem vergünstigten Tarif. Bei den jeweiligen Transportunternehmen ist eine rechtzeitige Voranmeldung zwingend. Ihre Verkaufsstelle unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Ausflugs.
Für die Beförderung von Velos, Kinderwagen und Rollstühlen gelten grundsätzlich die Bestimmungen der einzelnen Transportunternehmen. Den Anweisungen der Chauffeuse oder des Chauffeurs ist Folge zu leisten.
Kinderwagen
Kinderwagen werden im TNW gratis befördert.
Rollstühle
Rollstühle werden im TNW gratis befördert, wenn die Benutzerin/der Benutzer in diesen reist.
Velos
Der Selbstverlad von Velos ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Bei allen Transportunternehmen ist die Beförderung generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten möglich und sofern genügend Platz vorhanden ist. Für das Velo ist grundsätzlich der reduzierte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Velos von Kindern bis zum 6. Lebensjahr (5,99 Jahre) werden gratis transportiert. Von einer erwachsenen Person begleitete Kinder (6 bis 15,99 Jahre) dürfen ihr Velo gratis transportieren.
Hunde und Kleintiere
Für Hunde ist grundsätzlich der reduzierte Preis 2. Klasse zu bezahlen. Kleine Hunde und andere Tiere bis 30 cm Schulterhöhe dürfen in Transportboxen, Körben oder anderen tiergerechten Behältern unentgeltlich mitgeführt werden. Werden diese Tiere während der Beförderung aus ihren Behältern genommen, so ist für jedes Tier der reduzierte Preis 2. Klasse zu bezahlen. Für Hunde mit einer Schulterhöhe von über 30 cm kann auch ein Hunde U-Abo für einen Monat oder ein Jahr gelöst werden.
Gebühr für Fahren ohne gültigen Fahrausweis
Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis bezahlen eine Gebühr von 100 Franken, im Wiederholungsfall erhöht sich der Betrag (Verbundtarif Nordwestschweiz 651.0).